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Trainingsordnung

TRAININGSORDNUNG
 

Allgemeine Bedingungen für den Trainingsbetrieb auf der Tennisanlage des TSV Sasel

Grundsätze
Alle Trainer, die auf der Tennisanlage des TSV Sasel von 1925 e.V., Schönsbergredder 1 in 22395 Hamburg, Mitglieder und Gäste trainieren, müssen einen Trainervertrag mit dem TSV Sasel von 1925 e.V. abgeschlossen haben. Sie sind auf selbständiger Basis tätig.

Inwieweit das Training an gesetzlichen Feiertagen (z.B. Weihnachten, Neujahr) sowie in den Schulferien stattfindet, ist einvernehmlich zwischen Trainer und Tennisschüler bzw. dem Auftraggeber des Trainers zu verabreden.

Der Trainer trifft seine Vereinbarungen mit den Tennisschülern auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Er ist bezgl. der Trainingsinhalte keinen Weisungen des Vereins unterworfen. Für die Auslastung des Trainers übernimmt der Verein keine Garantie.

Die Platzordnung, die Hallenordnung sowie die Allgemeinen Bedingungen zur Anmietung von Hallenstunden in der Tennishalle des TSV Sasel von 1925 e.V. in der jeweils gültigen Fassung sind Bestandteil dieser Allgemeinen Bedingungen für den Trainingsbetrieb und hängen zur allgemeinen Einsichtnahme im Tennisclubhaus des TSV Sasel von 1925 e.V. aus. Die Abteilungsleitung Tennis behält sich vor, diese Bedingungen zu ändern.

Erwachsenentraining
Erwachsene Mitglieder (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) schließen mit dem jeweiligen Trainer einen privatrechtlichen bilateralen Vertrag ab. Die Bezahlung der Trainer durch seinen Tennisschüler erfolgt direkt durch den Trainingsteilnehmer. Die Trainingszeiten sind mit dem Trainer individuell und direkt zu vereinbaren; es muß keine gesamte Spielzeit durchgebucht werden.

III Jugendtraining
Das Jugendtraining der Tennisabteilung des TSV Sasel von 1925 e.V. wird durch den Jugendwart und den Jugendausschuß Tennis in Abstimmung mit den Trainern organisiert.

Zeitrahmen
Das Training findet getrennt für die Sommersaison und die Wintersaison statt. Die Sommersaison dauert von ca. Ende April/Anfang Mai bis ca. Mitte September eines jeden Kalenderjahres (i.d.R. 20 Wochen) und die Wintersaison von ca. Mitte September bis zum 30.04. des darauffolgenden Kalenderjahres (i.d.R. 32 Wochen). Die jeweiligen genauen Zeitrahmen werden durch ein gesondertes Informationsrundschreiben bekannt gegeben.

IV .Anmeldung/Widerrufsmöglichkeit
Für die Trainingsteilnahme in der Sommer- und der Wintersaison hat grundsätzlich eine schriftliche Anmeldung gegenüber dem TSV Sasel von 1925 e.V., Tennisabteilung, bis zum festgesetzten Anmeldetermin zu erfolgen. Die Unterschrift der Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich zur Übernahme der Kosten für die Trainingsteilnahme für Ihr angemeldetes minderjähriges Kind.


Die schriftlichen Anmeldungen zum Tennisjugendtraining sind verbindlich und gelten jeweils für die gesamte Sommer- bzw. Winterspielzeit. Ein Widerruf der Anmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Anmeldeschluß möglich, anschließend gilt die Anmeldung als verbindlich. Der Widerruf ist unter Einhaltung der Frist schriftlich an den TSV Sasel von 1925 e.V., Geschäftsstelle, Saseler Parkweg 14, 22393 Hamburg, zu richten. Ein Ausstieg aus dem Trainingsbetrieb ist zwischenzeitlich nicht möglich. Für ausgefallene bzw. nicht genutzte Trainingsstunden des Trainingsteilnehmers infolge z.B. Urlaub, Krankheit, Dienstreisten, Verletzungen, etc. gibt es keine Rückvergütung der Trainingskosten.

V. Ausfall von Trainingsstunden - Schadenersatzansprüche
Nicht erteilte Trainingsstunden infolge Urlaub/Krankheit/Verletzung des Trainers werden den Trainingsteilnehmern nicht in Rechnung gestellt. Ersatzansprüche gegen den TSV Sasel bei Unbespielbarkeit der Tennisplätze infolge widriger Witterung oder notwendiger Platzüberholungsarbeiten können nicht gestellt werden.

Bei schlechtem Wetter im Sommer kann das Jugendtraining in die Tennishalle des Vereins, Schönsbergredder 1, 22395 Hamburg, verlegt werden, sofern die Tennishalle nicht durch Dauerbucher der Tennishallenplätze belegt ist. Die Kosten für die Tennishallenmiete im Sommer beträgt für die jugendlichen Trainingsteilnehmer pauschal EUR 5,-- (inkl. Umsatzsteuer) pro jugendlichem Trainingsteilnehmer.

Das Tennisspielen auf der Tennisanlage erfolgt auf eigenes Risiko des Trainingsteilnehmers. Sportunfälle und sonstige besondere Vorkommnisse sind unverzüglich der Geschäftsstelle des TSV Sasel von 1925 e.V, Saseler Parkweg 14, 22393 Hamburg, zu melden.

Der TSV Sasel haftet nicht für abhandengekommene Gegenstände auf seiner Tennisanlage. Der TSV Sasel von 1925 e.V. behält sich im Falle von Beschädigungen aller Art durch den Trainingsteilnehmer, sowie Nichtzahlung der Kosten, Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

VI. Einteilung der Gruppen
Der Jugendwart organisiert zusammen mit dem Jugendausschuß in Abstimmung mit den Trainern die Einteilung der Gruppen. Grundsätzlich wird eine Gruppengröße von vier Personen angestrebt, wobei es auf Grund der Anzahl der angemeldeten Teilnehmer und der vorhandenen verschiedenen Spielstärken der Teilnehmer zu Abweichungen kommen kann.

VII. Trainingsplan – Benachrichtigung der Trainingsteilnehmer
Das Jugendtraining findet in der Regel einmal in der Woche gemäß der vom Verein festgesetzten Zeit statt. Über die Trainingszeiten informiert der Trainingsplan, der im Clubhaus der Tennisabteilung des Vereins, Schönsbergredder 1, 22393 Hamburg, aushängt. Es erfolgt keine schriftliche Mitteilung an die Trainingsteilnehmer über die individuellen Trainingszeiten. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Trainingsteilnehmer, sich selbst über seine Trainingszeit zu informieren.

VIII. Trainingszeit
Eine Trainingseinheit dauert in der Regel 60 Minuten brutto inkl. der für die Platzpflege des Trainingsplatz notwendigen Zeit.

IX. Kosten/Abrechnung
a) Sommertraining
Jeder Trainingsteilnehmer erhält durch den Verein eine Abrechnung über die Kosten des Jugendtrainings. Der in Rechnung gestellte „Sonderbeitrag Tennistraining“ wird bei vorhandenen Einzugsermächtigungen per Lastschriftverfahren eingezogen. Trainingsteilnehmer, die nicht am Lastschriftverfahren des Vereins teilnehmen, haben den Rechnungsbetrag innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt auf das Konto Nr. 1210/120935 bei der Hamburger Sparkasse, BLZ 200 505 50, zu überweisen. Über die genauen Kosten informiert der Jugendwart der Tennisabteilung durch ein Informationsrundschreiben.Der „Sonderbeitrag Tennistraining“ beinhaltet das anteilige Trainerhonorar des jeweiligen Trainingsteilnehmers. Zusätzlich enthalten sind die anteiligen Ballkosten für die Trainingsbälle und die pauschale Hallenmiete für die Nutzung der Tennishalle im Sommer (inkl. Umsatzsteuer).

Für am Tennisjugendtraining teilnehmende Nichtmitglieder der Tennisabteilung des Vereins wird weiterhin eine einmalige Gastspielgebühr für die Teilnahme am Sommertraining von pauschal EUR 25,-- (inkl. Umsatzsteuer) berechnet. Für Nichtmitglieder des TSV Sasel von 1925 e.V. existiert ein gesonderter Versicherungsschutz. Die Versicherungsbedingungen hierzu können in der Geschäftsstelle des TSV Sasel eingesehen werden.

b) Wintertraining
Die Hallenanmietung und Bezahlung der Hallenmiete für das Wintertraining erfolgt mit gesonderter Rechnungslegung. Die Hallenmiete des Wintertrainings ist grundsätzlich zu überweisen und im „Sonderbeitrag Tennistraining“ nicht enthalten. Der „Sonderbeitrag Training“ wird berechnet wie im Sommertraining. Eine Gastspielgebühr von EUR 25,-- für am Training teilnehmende Gäste entfällt.

X. Teilnahme von Gästen am Tennisjugendtraining
Für Nichtmitglieder der Tennisabteilung des TSV Sasel bzw. Nichtmitglieder des Vereins besteht die Möglichkeit der Trainingsteilnahme als „Schnuppertraining“. Eine schriftliche Anmeldung ist grundsätzlich (wie oben beschrieben) erforderlich.

Die Teilnahme am Training für Gäste ist grundsätzlich auf zwei Spielzeiten (zusammenhängend Sommer- und Wintersaison) begrenzt; eine weitere Teilnahme ist anschließend nur noch als Mitglied der Tennisabteilung des TSV Sasel von 1925 e.V. möglich.

„Tennis-Kinderganrten“ (TEKIGA)
Ausgeschlossen von vorstehender Sonderregelung für eine beschränkte Teilnahme sind Kinder, die noch nicht eingeschult worden sind und am sogenannten „Tennis-Kindergarten (TEKIGA) teilnehmen. Für diese noch nicht eingeschulten Kinder ist die vorstehende Teilnahmebeschränkung nicht gültig. Die Sonderregelung für diese Kinder entfällt mit der Einschulung. Die Pflicht zur Anmeldung und Antragstellung auf Mitgliedschaft gelten für diese Kinder unverändert.

XI. Geltungsbereich/Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Trainingsteilnehmer und dem Verein gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist die Freie und Hansestadt Hamburg.
Diese Allgemeinen Bedingungen beziehen sich auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Trainingsteilnehmer und dem Verein im Hinblick auf die Durchführung des vom Verein organisierten Jugendtrainings.Der TSV Sasel von 1925 e.V. wird durch den Vorstand des Vereins vertreten. Gegenwärtige Vorstandsmitglieder: Alfred Mager, Detlef Gelübcke, Harald Philipps, Alfons Hoins, Hans Sabban. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem 1. und 2. Vorsitzenden sowie dem Schatzmeister vertreten. Sie sind Vorstand im Sinne §26 BGB. Der Verein wird gegenüber Dritten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten.Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, werden die übrigen dadurch nicht berührt. Die unwirksamen Teile werden durch eine ihrem Regelungszweck am nächsten kommende Regelung im Wege der ergänzenden Auslegung ersetzt.
Hamburg, den 27.01.2003 (gültig ab 01.01.2003)


 
TSV Sasel von 1925 e.V.    TSV Sasel von 1925 e.V.   
Vorstand    Abteilungsleitung Tennis   
gez. Alfred Mager   gez. Harald Philipps  gez. Andreas Meyer  gez. Matthias Wehnke 
1. Vorsitzender   Schatzmeister  Abteilungsleiter  stv. Abteilungsleiter